Empuriabrava · Costa Brava

Ihr Immobilienanwalt in Empuriabrava.

Empuriabrava hat die größte Gemeinschaft ausländischer Eigentümer an der Costa Brava — Niederländer, Franzosen, Deutsche und Briten. Und einige der spezifischsten Rechtsfragen der Küste: Immobilien mit Liegeplatz, überlappende Eigentümergemeinschaften, Ferienvermietungslizenzen und Steuern für Nichtansässige. Klare Beratung, in Ihrer Sprache, mit Festpreisen.

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Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht an der Costa Brava
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Warum Empuriabrava eigene Rechtsfragen hat

Europas größte schiffbare Kanalanlage schafft Situationen, die Sie sonst nirgendwo an der Küste finden.

Empuriabrava ist um ein weitläufiges Netz schiffbarer Kanäle herum gebaut, mit überwiegend ausländischen Eigentümern. Diese Kombination schafft spezifische Rechtsfragen, die in anderen Gemeinden der Costa Brava schlicht nicht auftreten.

Immobilien mit Liegeplatz

Liegeplätze in Empuriabrava werden getrennt vom Wohnhaus gekauft, verkauft und vererbt, mit eigenem Grundbuchrecht und eigenen Regeln der Hafengemeinschaft. Wir prüfen den Status des Liegeplatzes vor jeder Transaktion, nicht nur den des Hauses.

Überlappende Eigentümergemeinschaften

Viele Immobilien unterliegen mehr als einer Eigentümergemeinschaft — der des Gebäudes oder der Anlage und der übergeordneten Kanalgemeinschaft. Unbezahlte Gemeinschaftsschulden können beim Verkauf auf die Immobilie übergehen, daher prüfen wir die Konten vor der Unterschrift.

Ferienvermietungslizenzen (HUT)

Die Kurzzeitvermietung ist durch das Dekret 75/2020 geregelt — und seit dem Gesetzesdekret 3/2023 verlangen viele Gemeinden zusätzlich eine vorherige Bauplanungslizenz mit fünfjähriger Gültigkeit. Ob dies für Ihre Immobilie gilt, hängt von der konkreten Einstufung ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Steuern für Nichtansässige

Zurechnungssteuer, Steuer auf Mieteinnahmen, Vermögenssteuer und die 3%ige Quellensteuer beim Verkauf — welche für Sie gelten und genau wie viel Sie schulden.

Jordi Anglada

Sie haben direkten Kontakt zu Jordi Anglada.

Zwanzig Jahre Erfahrung darin, ausländischen Eigentümern an der Costa Brava mit dem zu helfen, was sie wirklich beschäftigt — Liegeplätze, Gemeinschaftsschulden, Lizenzen, Steuern. Sie haben mit mir zu tun, nicht mit einem Büro. Vor jeder Reservierung oder Anzahlung prüfe ich Eigentumstitel, Lasten, den Stand der Eigentümergemeinschaft, den Liegeplatz und die Steuerlage — damit es keine Überraschungen gibt, wenn es zu spät ist, um zurückzutreten.

Zugelassener Anwalt · ICAG 2674 LL.M. Queen Mary, London

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